Rechtliches

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen GAEA TOURS gültig ab 1. Januar 2020

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oder zum Nachlesen wie folgt:

1. Vertrag
Die folgenden Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen als Kunde und GAEA TOURS als Reiseveranstalter. Lesen Sie die Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig durch.

1.1. Vertragsabschluss GAEA TOURS
Mit der schriftlichen, telefonischen, elektronischen, persönlichen oder via Partnerbüro eingegangenen Buchung einer GAEA TOURS Reise kommt zwischen Ihnen und GAEA TOURS ein Vertrag zustande. Eine frühzeitige Anmeldung ist von Vorteil: sie profitieren meist von besseren Flugtarifen und die Teilnehmerzahl der geführten Reisen ist beschränkt.

1.2. Vertragsbedingen andere Vertragsparteien wie Fluggesellschaften, Mietwagenfirmen, Bahnbetriebe
Bei allen von GAEA TOURS vermittelten Leistungen Dritter, wie Flug- und Mietwagenreservation, Ausflüge und Reisearrangements etc., gelten die Vertrags- und Transportbedingungen jener Leistungserbringer. Diese haben z.T. restriktivere Vertrags-, Umbuchungs- und Annullierungsbedingungen. Insbesondere sind günstige Flugpassagen nicht annullierbar und i.R. nur gegen Aufpreis umbuchbar. Im Falle einer Reiseannullierung müssen wir solche Flugpassagen – unabhängig von anderen Annullierungsbedingungen – zu 100% in Rechnung stellen.

2. Buchungsbestätigung, Reisebestätigung, Rechnung, Zahlungsbedingungen
Ist die Durchführung Ihrer Reise bei Reiseanmeldung bestätigt, erhalten Sie eine Reisebestätigung/ Rechnung. Der gesamte Rechnungsbetrag für die Reise ist innert 30 Tage nach Reisebestätigung per Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen. Erfolgt die Buchung 29 bis 0 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag innert 5 Tagen zu bezahlen. GAEA TOURS akzeptiert keine Kreditkarten, EC-Direct oder Cheques. Ist die Durchführung Ihrer Reise bei Reiseanmeldung noch nicht bestätigt, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. In diesem Fall informieren wir Sie laufend über den Buchungsstand Ihrer Reise und engagieren uns, Ihre Reise auch in Kleingruppe durchzuführen

2.1. Leistungen ab Abreiseort
Die Leistungen für GAEA TOURS-Reisen gelten ab dem Abreiseort, welcher im jeweiligen Reiseprogramm angegeben ist.

2.2. Reisedokumente
Bei Reisebestätigung erhalten Sie die ersten, umfangreichen Reiseunterlagen. 7-10 Tage vor Abreise senden wir Flugtickets und letzte Reiseinfos.

3. Richtpreise und Preisänderungen
Die publizierten Reisepreise im Katalog, auf der Website usw. publizierten Reisepreise sind Richtpreise. Sie sind auf Grund der vor allem im Bereich der sich ständig ändernden Flugtarife, des Euro-Kurs und der Teilnehmerzahl bei Gruppenreisen nicht verbindlich. In der Praxis sind zum Zeitpunkt der Buchung, der effektive Wechselkurs, die Flugtarife und die Gruppengrössen massgeblich für Zuschläge oder Abschläge auf den Reisepreis. Zuschläge sind zudem möglich bei:
– Kleingruppenzuschlag, sofern die ausgeschriebene Minimum-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
– nach Buchung erhöhte Transportkosten wie Treibstoffzuschläge etc.
– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren wie Mehrwertsteuern, Flughafentaxen, Versicherungsgebühren usw.)
– Änderungen von lokalen Währungen und Inflationsanpassungen.
GAEA TOURS wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe bei der Buchung oder in der Regel 21 Tage vor dem Reisedatum bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Preismitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

3.1. Durchführung der Reise, Minimumteilnehmerzahl und Kleingruppenzuschlag
Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis benötigen wir pro Reise die angegebene Minimumteilnehmerzahl. Haben wir weniger Anmeldungen, setzen wir alles daran, die Reise dennoch durch zu führen. In diesem Fall können wir in Absprache mit den Reiseteilnehmenden einen Kleingruppenzuschlag erheben.

3.2. Freiwilliger Beitrag an Sozial- oder Naturprojekt der Reiseregion
Auf der GAEA TOURS Rechnung erheben wir einen freiwilligen Beitrag von CHF 100.- pp. für Projekte in der Reiseregion. Wir freuen uns, wenn Sie den ganzen Betrag oder einen Teilbetrag einzahlen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Projektinfos: www.gaea.ch.

4. Buchungsgebühren

4.1. Individuelle Reiseverlängerung, andere Reisewege oder -daten sind jederzeit möglich. Wenn Sie uns Ihren Wunsch bei der Reisanmeldung bekannt geben, entfallen i.R. Bearbeitungsgebühren. Erfolgt eine spätere Umbuchung sind Airlineseitige Preisänderungen und die Verrechnung unseres Aufwands vorbehalten.

4.2. Reisen massgeschneidert
Wir sind besonders auf die Organisation von privaten Reisen für Freundeskreise, Reisezirkel, Vereine oder Organisationen spezialisiert. Diese Reisen werden massgeschneidert auf Ihre Interessen und Bedürfnisse zusammengestellt und kalkuliert.

4.3. Vermittlung Reisen anderer Anbieter
Je nach Auftrag erheben wir keine oder eine max. Vermittlungsgebühr von CHF 100.- pp., bzw. max. 200.- pro Auftrag.
ACHTUNG: Ab Reisebuchung gelten die Allg. Reise- und Vertragsbedingungen des effektiven Reiseorganisators und bei Reiseannullierung dessen Annullationsbedingungen.

4.4. Reservation von Einzelleistungen wie Flugpassagen, Hotelübernachtungen, Mietautos, Konzertkarten, verrechnen wir nach Aufwand.

4.5. Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren betragen je nach Auftrag min. CHF 100.- pp., i.R. jedoch max. 200.-pro Auftrag.

4.6. Bei kurzfristigen Buchungen innert 7-0 Tagen vor Abreise behalten wir uns einen Zuschlag von CHF 100.- pro Auftrag vor.

5. Annullierungsbedingungen

5.1. Annullierung einer Reise durch den Kunden vor Abreise
Treten Sie vor dem Abreisedatum von Ihrer Reise zurück, erhebt GAEA TOURS nebst Bearbeitungsgebühr die Annullierungskosten wie nachfolgend aufgeführt und sofern bei Auftragsbestätigung/Rechnung keine anderen Rücktrittsbestimmungen vereinbart wurden. Die Reiseannullierung kann per Brief oder Email erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung, bzw. der nächste Arbeitstag.
Ab Buchungsdatum bis 41 Tage vor Abreise:
CHF 300.- pp.
Danach gelten folgende Prozentsätze des Reisepreises:
40-21 Tage vor Abreise 50%,
20-08 Tage vor Abreise 75%
07-00 Tage vor Abreise 100%
Achtung: Flugtickets werden zu 100% ab Buchungsdatum verrechnet!

5.2. Annullierung einer Reise durch GAEA TOURS vor Abreise
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, haben wir als Veranstalter das Recht, die Reise auch kurzfristig zu annullieren. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder verzichten Sie darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurück. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

6. Programmänderungen, Leistungsausfälle oder Abbruch während einer Reise

6.1. Abbruch oder Umbuchung einer Reise durch GAEA TOURS
Muss GAEA TOURS während einer Reise eine Programmänderung vornehmen (z.B. wenn lokale Dienstleister ihren Verpflichtungen auf Grund höherer Gewalt nicht nachkommen können), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen GAEA TOURS die Differenz zwischen den vereinbarten Reisekosten und jenen der erbrachten Dienstleistungen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

6.2. Abbruch einer Reise durch den Kunden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie GAEA TOURS nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einen nahestehenden Person zu Hause) wird Ihnen die Reiseleitung oder die lokale Vertretung von GAEA TOURS vor Ort soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Extrakosten dafür gehen zu Lasten der Reisenden. Diese werden durch eine allfällig persönliche Reiseversicherung zurückerstattet (Belege aufbewahren).

6.3. Beanstandungen oder Umbuchungen durch den Kunden
Falls die Reise oder einzelne Leistungen (z.B. Hotels) Ihrer Meinung nach nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprechen oder Sie zu Schaden kommen, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, die Mängel oder Schäden unverzüglich bei der Reiseleitung oder der lokalen Vertretung von GAEA TOURS vor Ort, bzw. GAEA TOURS in Oberrieden, zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung, bzw. die lokale Vertretung vor Ort wird bemüht sein, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden, bzw. die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung (allenfalls auch Hotel) schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten, sie dürfen jedoch keine Schadensersatzforderungen oder dergleichen anerkennen.
Stellen Sie GAEA TOURS gegenüber Anspruch auf Rückerstattung von nicht beanspruchten Leistungen oder auf Rückerstattung durch GAEA TOURS nicht bewilligten, eigens getätigten oder Umbuchungen, sind Sie verpflichtet, alle für Rückerstattungen oder Versicherungsleistungen massgeblichen Unterlagen innert 14 Tagen nach Reiserückkehr bei GAEA TOURS Oberrieden/ZH mit Begleitschreiben einzureichen und zu begründen. Ein Anspruch auf Rückerstattung durch GAEA TOURS besteht jedoch nicht. Für die Bearbeitung in solchen Fällen kann GAEA TOURS eine Bearbeitungsgebühr von max. CHF 200.- pp. erheben.

7. Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keine persönlichen Reiseversicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiseannullierungs- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschliessen. Bitte prüfen Sie bei Ihrer Buchung, ob Sie eine gültige, über unser Reisedatum hinausgehende, Annullierungs- und Rückreiseversicherung haben. Ansonsten vermitteln Ihnen zu guten Konditionen eine Police der EUROPÄISCHEN Basel. Darüber hinaus sollten Sie sich für all Ihre Reisen vergewissern, ob Sie bei Erkrankung im Ausland, bei Unfall, Flug- oder Transportunfall, gegen Gepäck- und Entreissdiebstahl usw. versichert sind.

8. Gültige Reisepapiere wie ID, Pass, Visum, Impfungen
Sie als Kunde sind für das rechtzeitige Bestellen der notwendigen Reisedokumente (z.B. über das Rückreisedatum hinaus gültige ID oder Pass) voll und ganz verantwortlich. Ebenso sind Sie für das rechtzeitige Besorgen der Visen und des Impfens gem. geltenden Vorschriften oder Empfehlung, selber verantwortlich. Der Preisliste unseres Katalogs, auf unserer Website oder in Reiseunterlagen entnehmen Sie die i.R. notwendigen Angaben zu Pass-, Visa- und Impfvorschriften der entsprechenden Reiseländer. Aktuellste Informationen zu Einreise, Sicherheit, Impfen erhalten Sie jedoch bei: www.eda.ch oder www.safetravel.ch

9. Haftung

9.1 Allgemein
GAEA TOURS vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der GAEA TOURS-Reiseleitung vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und kein Verschulden des Kunden vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den doppelten Preis der Pauschalreise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

9.2 Haftungsausschluss
GAEA TOURS haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
– Versäumnisse des Kunden
– unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
– höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches GAEA TOURS oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
GAEA TOURS haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, Konkurs von Fluggesellschaften usw. zurückzuführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.

9.3 Personenschäden
GAEA TOURS übernimmt die Haftung bei unmittelbaren Personenschäden (Tod, Körperverletzung), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen resp. von GAEA TOURS oder einem von GAEA TOURS beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurden, unter der Voraussetzung, dass die Schadenersatzansprüche vom Geschädigten an GAEA TOURS abgetreten werden. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

9.4 Lokale Veranstaltungen
Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht von GAEA TOURS durchgeführt werden, kann GAEA TOURS keine Haftung übernehmen.

10. Programm-& Reiseleiteränderung
GAEA TOURS behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet GAEA TOURS nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die GAEA TOURS nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. GAEA TOURS bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. In der Regel werden die Reisen durch die vorgesehen Reiseleiter geführt. Bei Abwesenheit, Krankheit etc. wird GAEA TOURS einen qualifizierten Ersatz stellen.

11. Flugzeiten, Flugplanänderungen
Bei individuellen Reisen ist der Kunde für das Einholen und Einhalten der Flugzeiten selber verantwortlich. Der Flugplan gem. Ticket ist i.R. gültig, kann airlineseitig jedoch auch kurzfristig geändert werden. Ein verpasster Flug führt zum Verlust des Transportanspruchs, die Mehrkosten für ein neues Ticket gehen zu Lasten des Kunden.

12. Trinkgelder
Die Trinkgelder für lokale Führer, Fahrer usw. sind im Reisepreis nicht eingeschlossen jedoch gerade in unseren Ländern sehr willkommen.

13. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman für die Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Buchungsstelle, bei der die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsman lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, CH-8038 Zürich, Tel: +41 (0)44 485 45 35, Fax: +41 (0)44 485 45 30, Mail: info@ombudsman-touristik.ch Web: www.ombudsman-touristik.ch

14. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und GAEA TOURS ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen GAEA TOURS GmbH können nur am Firmensitz in Oberrieden/ZH angebracht werden.

GAEA TOURS GmbH
Bruggstrasse 28,
CH 8942 Oberrieden,
Tel. +41 (0) 44 77 222 88
Mail: gaea@gaea.ch